Fort Trails

Vorschriften

Sicher verwenden

Scroll Down

REGLEMENT DES FAHRRADPARKS FORT TRAILS IN PRZEMYŚL

 

 

Der Fahrradpark FORT TRAILS in Przemyśl (im Folgenden als Komplex bezeichnet), der sich im Gebiet Zniesienie befindet, wird von Przemyski Ośrodek Sportu i Rekreacji (Zentrum für Sport und Erholung in Przemyśl) verwaltet, und im Folgenden als Administrator bezeichnet.

 

I. ALLGEMEINE REGELN FÜR DIE NUTZUNG DER ANLAGE

  1. Das Reglement des Komplexes, das im Folgenden als "Reglement" bezeichnet wird, definiert die Regeln und die Nutzungsweise der Anlage und ihrer Einrichtungen sowie des Gebiets, in dem sie sich befindet.
  2. Der Komplex FORT TRAILS umfasst die folgenden Strecken:
    • FAMILIENROUTE - Schwierigkeitsgrad: Leicht, Markierung: Blau
    • FLOW - Schwierigkeitsgrad: Mittelschwer, Markierung: Rot
    • TAF - Schwierigkeitsgrad: Mittelschwer, Markierung: Rot
    • NORTH SHORE - Schwierigkeitsgrad: Schwierig, Markierung: Schwarz
    • DH - Schwierigkeitsgrad: Sehr schwierig, Markierung: Orange
    • JUMP LINE - Schwierigkeitsgrad: Sehr schwierig, Markierung: Orange
    • Alle Strecken haben eine Fahrtrichtung!
  3. Alle Benutzer des Komplexes sind verpflichtet, dieses Reglement sorgfältig durchzulesen und die darin enthaltenen Bestimmungen strikt einzuhalten.
  4. Der Komplex ist unbefristet von morgens bis abends geöffnet, mit Ausnahme der Entscheidungen des Administrators und/oder der Stelle/des Unternehmens, die/das den Vertrag über die fortlaufende Bereitstellung des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands des Komplexes von Mountainbike-Strecken in Form einer Benachrichtigung ausführt. Die Nutzung des Komplexes während des Zeitraums, in dem die Strecken geschlossen sind, ist gleichbedeutend mit einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Reglements. Die Entscheidung, Routen zu schließen, muss in Form einer Benachrichtigung an für Benutzer sichtbaren Stellen erscheinen, außer bei Notfällen, wenn es unmöglich ist, eine Benachrichtigung zu platzieren. Unter einem Notfall wird unerwartete Verschlechterung der Wetterbedingungen verstanden, die eine Bedrohung für die Benutzer darstellen, insbesondere:
    • plötzliches Gewitter
    • plötzliche starke Regenfälle
    • plötzlicher Hagelsturm
    • plötzlicher böiger Wind.
  5. Die Information über das Schließen einzelner Strecken/Routen oder des gesamten Komplexes muss von der Stelle/des Unternehmens, die/das den Vertrag über die Instandhaltung des Komplexes ausführt, an für Benutzer sichtbaren Stellen platziert werden, d.h.:
    • Hinweisschild am Anfang der Zufahrtsroute,
    • Hinweisschild  an dem sog. Aussichtspunkt
    • Website www.forttrails.pl
    • Wenn eine bestimmte Route geschlossen ist – Hinweisschild am Anfang dieser Route.
  6. Der FORT TRAILS Komplex wird in Situationen geschlossen, die die Sicherheit und Qualität der Infrastruktur des Komplexes gefährden, sowie bei Forstarbeiten in unmittelbarer Nähe von Fahrradrouten. Der Komplex wird im Winter geschlossen, insbesondere  bei Tauwetter (die Perioden variieren je nach Wetterbedingungen).
  7. Es ist untersagt, die Fahrradrouten in Situationen zu nutzen, die die Sicherheit der Benutzer gefährden. Nutzung von Radwegen bei plötzlichen Wetterereignissen (Gewitter, böiger Wind usw.) ist zu vermeiden. Der Administrator haftet nicht für Schäden, die infolge dieser Art von natürlichen Wettergefahren entstehen.
  8. Personen, die auf dem Gebiet des Komplexes gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, eine Bedrohung für andere Benutzer des Komplexes darstellen sowie Personen, die die Bestimmungen dieses Reglements nicht einhalten, können abgesehen von einer anderen Haftung aus dem Komplex entfernt werden.
  9. Auf dem Gebiet des Komplexes es ist strengstens verboten:
    • alkoholische Getränke und Rauschmittel mitzubringen und zu konsumieren,
    • Personen zu betreten, deren Zustand auf den Konsum von Alkohol oder Drogen hinweist,
    • Hunde ohne Leine mitzubringen,
    • ohne Helm zu fahren,
    • nicht funktionsfähiges Fahrrad zu fahren,
    • Elemente von Fahrradrouten zu ändern oder umzubauen,
    • die Infrastruktur des FORT TRAILS Komplexes zu zerstören,
    • die Umwelt zu zerstören,
    • Müll zu hinterlassen,
    • Feuer anzuzünden oder Zigaretten zu rauchen - außerhalb der dafür vorgesehenen Orte,
    • die Strecke zu betreten, Hunde mitzubringen und auf den Strecken zu rennen,
    • das Fahrrad entlang der Strecke in die entgegengesetzte Fahrtrichtung heranzubringen,
    • die Routen bergauf zu fahren (wenn die Route nicht dafür vorgesehen ist),
    • außerhalb der markierten Route zu fahren.

 

II. SICHERHEITSREGELN

  1. Die Spezifität des Radsports erfordert Vorsicht, physische Veranlagung und entsprechende Fähigkeiten. Unvermeidliche Stürze können unvorhersehbare gesundheitliche Konsequenzen verursachen, welche auch zu dauerhaften Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod führen können. Jede Person, die sich bewusst für die Nutzung der Fahrradstrecken auf dem Gebiet des Komplexes FORT TRAILS entscheidet, tut dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung!
  2. Die Fahrradstrecken können von jedem benutzt werden, der ein voll funktionsfähiges Fahrrad (unbedingt mit 2 effizienten Bremsen und mindestens einem vorderen Stoßdämpfer ausgestattet), welches für die Fahrt in den Bergen bestimmt ist, einen Helm und alle unerlässlichen Schützer besitzt.
  3. Die Nutzung des Komplexes FORT TRAILS durch Personen unter dem 18. Lebensjahr erfolgt ausschließlich unter dem Einverständnis und unter der Aufsicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind für die Sicherheit ihrer Kinder oder der Kinder unter ihrer Betreuung verantwortlich. Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte ist dazu verpflichtet, sich mit diesem Reglement vertraut zu machen.
  4. Die Personen, die den Komplex FORT TRAILS nutzen, sind dazu verpflichtet, auf jeder Fahrradstrecke Fahrradhelme mit Attest zu tragen. Es wird empfohlen, dass die Personen, die den Komplex nutzen, auf anderen Strecken Helme mit vollem Gesichtsschutz tragen und lange Handschuhe, Ellbogen-, Knie- und Wirbelsäulenschützer (Panzer) sowie einen Kragen, der die Halswirbelsäule schützt, nutzen.
  5. Diejenigen, die die Fahrradstrecken nutzen, sollten sich auf eine solche Weise verhalten, die keine Bedrohung für Dritte darstellt.
  6. Während der Fahrt auf der Fahrradstrecke ist es verboten anzuhalten, mit Ausnahme in dazu bestimmten Bereichen.
  7. Vor dem Beginn der Fahrt auf einer bestimmten Strecke, muss man sich mit deren Verlauf vertraut machen, indem man sie sich auf der Karte und in Wirklichkeit anschaut. Beim Anschauen einer bestimmten Strecke in Wirklichkeit, ist unbedingt Vorsicht geboten und die Nutzung der Strecke durch Personen, die auf ihr fahren, darf nicht beeinträchtigt werden.
  8. Vor dem Beginn der Fahrt in den Morgenstunden, muss die Fahrradstrecke mit äußerster Vorsicht befahren werden, da sich auf ihr nach der Nacht gefährliche, vom Wind weggewehte Äste befinden können. Beim Treffen dieser Art von Gefahr, sollte sie von der Strecke entfernt werden oder die Gefahr dem Administrator gemeldet werden.
  9. Im Falle, wenn eine gefährliche Beschädigung an einem der Hindernisse auf der Strecke festgestellt wird, muss der Schaden dem Administrator unverzüglich gemeldet werden, damit er so schnell wie möglich repariert wird.
  10. Es muss ein Sicherheitsabstand zum vorderen Radfahrer eingehalten werden.
  11. Die Fahrgeschwindigkeit ist an den Schwierigkeitsgrad des Streckenabschnitts, die Fähigkeiten und die Anzahl der Personen auf der Strecke anzupassen.
  12. An den Kreuzungen der Fahrradstrecken mit Waldstraßen und Touristenpfaden sollte langsamer gefahren werden, besondere Vorsicht wird geboten und es sollte auf andere Personen an der Kreuzung geachtet werden.
  13. Im Falle eines Unfalls sollte jeder Benutzer in der Nähe der verletzten Person zu Hilfe kommen.
  14. Jede Person, die den Fahrradpark FORT TRAILS nutzt, ist dazu verpflichtet, Dokumente oder eine Informationskarte mit Identifikationsdaten, einschließlich der Nummer der Person, die im Falle eines Unfalls benachrichtigt werden soll, bei sich zu haben.
  15. Die Karte oder Dokumente sollten an einer leicht zugänglichen Stelle aufbewahrt werden (z.B. in der rechten vorderen Hosentasche oder in der äußersten, leicht zugänglichen Tasche eines Rucksacks).
  16. Es ist verboten, die Strecken des Komplexes nach Einbruch der Dunkelheit und in Situationen zu nutzen, in denen der Administrator beschließt, die Strecken mithilfe einer Meldung zu schließen.

 

III. MARKIERUNG DER STRECKEN

Warn- und Informationselemente auf den Strecken.

 

IV. KOMMERZIELLE NUTZUNG DES KOMPLEXES

  1. Jede Person oder Institution, die die Anlage des Komplexes auf kommerzielle Weise nutzen möchte, einschließlich der Organisation von Sportwettbewerben, Fotosessions oder Videoaufzeichnungen sowie anderer kommerzieller und gewinnbringender Tätigkeiten, insbesondere in Form von Werbung von Produkten, sollte das Einverständnis des Administrators einholen.
  2. Der Administrator des Komplexes behält sich das Recht vor, alle Aufzeichnungen, Interviews, Fotos unter Beteiligung der Benutzer des Komplexes kostenlos zu nutzen und die Ergebnisse des Wettbewerbs in den Massenmedien zu veröffentlichen. Dies wird keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten vom 29. August 1997 (Gesetzblatt 133, Pos. 883) darstellen.
  3. Jede Person oder Institution, die die Anlage des Komplexes auf kommerzielle Weise nutzen möchte, sollte die anderen Teilnehmer des Komplexes durch die Veröffentlichung einer lesbaren, warnenden Informationen über die durchgeführten Tätigkeiten, an einer sichtbaren Stelle vor Ort, an dem die Tätigkeiten durchgeführt werden, informieren.

 

V. HAFTUNG

  1. Der Administrator haftet nicht für Unfälle und Ereignisse, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Reglements ergeben.
  2. Der Administrator haftet gegenüber den Benutzern nicht für Schäden, die den Benutzern während der Nutzung der Fahrradstrecken entstehen, einschließlich für Zwischenfälle, Zusammenpralle und Kollisionen auf dem Gelände des Komplexes.
  3. Der Administrator haftet gegenüber den Benutzern nicht für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände auf dem Gelände des Komplexes.
  4. Die Personen nutzen die Anlage auf eigene Verantwortung!
  5. Die Benutzer verpflichten sich dazu, die Bestimmungen des Reglements des Komplexes als auch die Anordnungen der Ordnungsdienste, die vom Administrator bestimmt worden sind, sowie der öffentlichen Ordnungsdienste zu befolgen und sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des sozialen Zusammenlebens zu verhalten, wobei hohe Standards der persönlichen Kultur und das Fairplay-Prinzip eingehalten werden.
  6. Die Benutzer des Komplexes verzichten auf das Recht, Schadensersatz oder andere Ansprüche gegenüber dem Administrator für Schäden, die während der Nutzung des Komplexes entstanden sind, geltend zu machen.
  7. Aus diesem Grund haften der Administrator und alle Personen, die mit ihm zusammenarbeiten, gegenüber den Benutzern des Komplexes nicht für Personen-, Material- und Sachschäden, die während der Nutzung des Komplexes entstehen.
  8. Die Nutzung der Fahrradstrecken außerhalb ihrer festgelegten Grenzen und außerhalb der angegebenen Zeiten ist verboten und erfolgt auf Risiko des Benutzers. Der Administrator haftet diesbezüglich nicht.
  9. Die Benutzer des Komplexes haften finanziell für die Zerstörung oder Beschädigung der Elemente des Komplexes.
  10. Das Betreten des Fahrradparks FORT TRAILS bedeutet das Akzeptieren der Bestimmungen, die in diesem Reglement enthalten sind!
  11. Die Unkenntnis dieses Reglements, darf, aufgrund des universellen Zugangs zu ihm, nicht als Grund für das Erheben von Ansprüchen der Benutzer des Komplexes gegenüber dem Administrator anerkannt werden.
  12. Während Veranstaltungen, die auf dem Gebiet des Komplexes organisiert werden, gelten die Bestimmungen dieses Reglements und die Bestimmungen des Reglements des Veranstalters.
  13. In Angelegenheiten, die nicht in diesem Reglement geregelt sind, gelten die Entscheidungen des Administrators des Komplexes.
  14. Der Administrator hat das Recht, die Nutzung des Komplexes ohne Grundangabe zu verweigern.
  15. Die Strecken führen durch touristische Wanderwege, was von den Benutzern der Strecken besondere Vorsicht erfordert!
  16. Denke daran, die Geschwindigkeit an die eigenen Fähigkeiten und Bedingungen auf der Strecke anzupassen! Das Mountainbiken trägt ein hohes Risiko für Gesundheitsschäden mit sich! Nutze die Strecken mit Bedacht – auf eine solche Weise, dass niemand verletzt wird!

 


ACHTUNG!

Man sollte sich der Risiken, die mit Sport und Erholung in Waldgebieten, sowie dem bergigen Charakter der Fahrradstrecken verbunden sind, bewusst sein. Es sollten alle Umstände in Erwägung gezogen werden, die einen Einfluss auf die Fahrsicherheit haben können, insbesondere Wetterbedingungen, Zustand der Strecke, Struktur des Geländes, Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, durchgeführte Forstarbeiten sowie die eigene Gesundheit und psychophysische Fitness. Auf den Bergstrecken können verschiedene Arten natürlicher und künstlicher Hindernisse getroffen werden, wie Blätter, Wurzeln, Steine, Äste, Mulden, enge Kurven, Wasser, Schlamm, usw. Es wird empfohlen, dass die Person, die die Strecke benutzt, einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle und zivilrechtliche Haftung, der das Sporttreiben umfasst, abschließt.

 

Die Fahrradstrecken sind Eigentum der Stadt Przemyśl.

Wir wünschen eine sichere und angenehme Fahrt!!

Stadtamt in Przemyśl 

Fort Trails

ul. Pasteura

37-700 Przemyśl

Ikona telefonu

Notrufnummer: GOPR 985 oder 601 100 300

Opcje widoku
Powiększ tekst
Powiększ tekst
Pomniejsz tekst
Pomniejsz tekst
Wysoki kontrast
Wysoki kontrast
Deklaracja dostępności
Deklaracja dostępności
Deklaracja dostępności
Resetuj ustawienia